Glossary entry

French term or phrase:

déclarer les intimés irrecevables et mal fondés à l\'encontre de

German translation:

die Klage / den Antrag der Berufungsbeklagten für unzulässig und unbegründet erklären

Added to glossary by Dipl.-Kfm. Bernhard Aicher MBA
Dec 4, 2012 19:11
11 yrs ago
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French term

déclarer les intimés irrecevables et mal fondés à l'encontre de

French to German Law/Patents Law (general) Gerichtsdokument
Aus einer déclaration d’appel (Berufungserklärung), die ein Gericht einer prozessbeteiligten Partei zustellt:

IM NAMEN VON:

[Name, Registernummer, Sitz etc. des Unternehmens, das gegen das Urteil Berufung einlegt]

A L’ENCONTRE DE:

Hier die Namen, Registernummern, Sitze etc. der Prozessgegner


OBJET DE L’APPEL:

Appel total aux fins d'annuler, infirmer ou réformer la décision susvisée en toutes ses dispositions causant grief, et de facon plus générale, voir la Cour faire ce que le Premier Juge aurait dû faire et voir ***déclarer les intimés irrecevables et mal fondés à l'encontre de*** l'ordonnance de référé RG [Nr.] rendue par le Tribunal de Commerce de [Gerichtsort] le 24 octobre 2012

Discussion

Dipl.-Kfm. Bernhard Aicher MBA (asker) Dec 4, 2012:
Vielen Dank! Sie hatten mein Problem erkannt, nämlich, dass "Berufungsbeklagten für unzulässig und ... unbegründet zu erklären" nicht geht. Danke für die Hilfe.

Bitte stellen Sie Ihren Kommentar doch als Antwort ein.
Claus Sprick Dec 4, 2012:
intimé = Berufungsbeklagter In der frz. Rechtssprache wird die Partei selbst (und nicht ihre Klage) als "irrecevable" und "mal fondée" bezeichnet; das geht im Deutschen nicht.

Also: *den Antrag* der Berufungsbeklagten für unzulässig und ... unbegründet zu erklären, oder hochjuristisch: zu *erkennen*, dass der Antrag der B. unzulässig und unbegründet ist.

Proposed translations

2 days 18 hrs
Selected

die Klage / den Antrag der Berufungsbeklagten für unzulässig und unbegründet erklären

Es ist eine Eigentümlichkeit der frz. Rechtssprache, dass nicht wie im deutschen der Antrag / die Klage etc. für unzulässig und/oder unbegründet erklärt wird, sondern die Partei. (Perspektive: *mit* seiner unzulässigen Klage, z.B. vor einem unzuständigen Gericht, wird der Kläger vom Richter gar nicht erst "empfangen", und wenn seine Klage unbegründet ist, hat er keinen stichhaltigen Grund zu klagen).

Ebenso: nicht die Sache (der Rechtsstreit) wird in den vorigen Stand zurückversetzt, sondern "la partie".

Hier lässt die Textpassage vermuten, dass die Berufungsbeklagten in 1. Instanz (möglicherweise als Antragsteller im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) obsiegt hatten und der Beklagte / Antragsgegner des erstinstanzlichen Verfahrens dagegen Berufung eingelegt hat (in 2. Instanz ist *er* also "Angreifer" = Berufungskläger) und nun geltend macht, schon der erstinstanzliche Richter hätte den Antrag / die Klage richtigerweise als unzulässig zurückweisen / unbegründet abweisen müssen.

Beides zugleich geht eigentlich nicht: wenn die Klage bereits unzulässig ist, hat der Richter ihre Begründetheit nicht mehr zu prüfen.

Terminologie im Deutschen: eine unzulässige Klage wird *als unzulässig abgewiesen*, eine unbegründete Klage *abgewiesen*.
Unzulässige Berufung wird *verworfen*, unzulässige Berufung wird *zurückgewiesen*.

Example sentence:

déclarer madame S. irrecevable et mal fondée en toutes ses demandes et l’en débouter, la condamner aux dépens et au paiement d’une somme de 3500 € en application de l’article 700 du code de procédure civile,

La Cour de cassation remet les parties dans l'état où elles se trouvaient avant l'arrêt rendu le 27 octobre 1995 par la cour d'Appel de Lyon

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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke für die Bestätigung. Ich war verwirrt, weil auch ich gesehen hatte, dass man die Berufungsbeklagten selbst nicht für "unzulässig und unbegründet" erklären kann."
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