Glossary entry

Französisch term or phrase:

des parties ci-après identifiées

Deutsch translation:

hier: nachstehend bezeichnete (genannte) Parteien

Added to glossary by Diana Marloh
Oct 21, 2020 08:13
3 yrs ago
28 viewers *
Französisch term

... des parties ci-après identifiées

Französisch > Deutsch Rechts- und Patentwesen Recht: Verträge Notarieller Kaufvertrag Immobilien
Zu Beginn eines notariellen Kaufvertrags über eine Immobilie heißt es:

Maître (...), notaire à (...), soussigné, A RECU LA PRESENTE VENTE à la requête des parties ci-après identifiées.

Mir geht es nur um den Begriff „parties identifièes".

Ich habe es zunächst als "auf Antrag der nachstehend aufgeführten Parteien" übersetzt. Ich denke es geht aber um die Identifizierung mittels Personalausweis oder Ähnlichem, daher meine Frage: Kann man in diesem Fall auch "auf Antrag der nachstehend identifizierten Parteien" schreiben? Ich habe dazu zwar Treffer gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob das korrekte deutsche Vertragssprache ist.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Discussion

Diana Marloh (asker) Oct 21, 2020:
@Johannes:
Es wird erläutert, dass sich der Vetrag in zwei Teile gliedert, und danach folgt dann unter "Partie normalisé" der Punkt "Identification des parties", gefolgt von der Aufführung der Vertragsparteien mit Name, Sitz usw.
Da keine Ausweise vorgelegt werden, gehe ich davon aus, dass der Ausdruck sich in diesem Kontext mit "nachstehend bezeichneten/aufgeführten Parteien" übersetzen lässt.
@Heike: "ohne Ausweis = nachstehend bezeichnet". So wird es sein.
@Wolfgang: Du hast Recht. Mich hat das Verb "identifier" irritiert, daher wollte ich dennoch diese Frage hier stellen, um sicher zu sein.
Ich danke Euch allen für Eure Unterstützung zur Klärung meiner Frage!!
Johannes Gleim Oct 21, 2020:
@ Diana Eigentlich sollte es aus dem Kontext heraus klar sein, ob sich die Parteien hier ausgewiesen haben (dann folgt meist eine Ausweisnummer und/oder Adresse) oder im Vertragstext benannt/bezeichnet werden.

Wie geht es denn nach "ci-après identifiées ..." weiter?
Heike Kurtz Oct 21, 2020:
Das kommt auf Deinen Kontext an (den wir nicht kennen). Mit Ausweis = ausgewiesen, ohne Ausweis = nachstehend bezeichnet

Du hast das gesamte Dokument vorliegen und kannst nachsehen - wir nicht.
Wolfgang HULLMANN Oct 21, 2020:
@ Diana Marloh Frage wäre, wieso "ich denke ....". Was steht dann "im Folgenden"? Eine Ausweis-Nr., wie Heike Kurtz vermutet, oder nur die Adressdaten von Personen od. eine HR-Nr. mit Firmenanschrift?
Häufig bedeutet es tats. nur das schon erwähnte "nachstehend genannt od. aufgeführt".
Eine Beispiel von vielen hierfür: https://www.labase-lextenso.fr/defrenois/DEF131w1
Diana Marloh (asker) Oct 21, 2020:
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten!!

Ich bin noch unsicher, wie "parties identifiées" und im späteren Verlauf "identification des parties" zu übersetzen ist.

Denn es wird tatsächlich nicht darauf hingewiesen, dass sie sich ausgewiesen haben.
Es folgt kurz später der Punkt "identification des parties" und darunter werden die beiden Gesellschaften genannt (Verkäufer und Käufer) mit genauer Bezeichnung, Sitz usw.:

VENDEUR
La Société dénommée xxx... dont le siège est à xxx...

und dasselbe für den
ACQUEREUR

Könnte man es "nachstehend bezeichneten Parteien" nennen? oder bezieht sich das nur auf den genauen Namen der jeweiligen Gesellschaft?

Proposed translations

4 Stunden
Selected

nachstehend bezeichnete (genannte) Parteien

Wenn ich " ... ci-après identifiées" lese, geht es offensichtlich darum die Parteien zu benennen.

§ 1 Vormerkung
Zwischen den nachstehend bezeichneten Parteien besteht seit 29.10.1990 ein Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag ist im Folgenden in der ab dem 01.01.2002 gültigen Fassung wiedergegeben.
https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-München_6-U-5581...

Artikel 2
Die Anträge der nachstehend genannten Parteien auf Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 88/97 werden abgelehnt.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX...

Die nachstehend genannten Parteien ziehen eine mögliche Geschäftsbeziehung betreffend (der »Zweck«) in Erwägung. Um den damit zusammenhängenden Austausch vertraulicher Informationen zu erleichtern, vereinbaren sie daher Folgendes:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd...

Ohne weiteren Kontext kann der Satz allgemein wie folgt übersetzt werden:
"hat … auf Antrag der nachstehend bezeichneten Parteien erhalten.

Sollte es um Identifizierung durch Personalausweis gehen, so würde ich wie folgt formulieren:
"Die Parteien haben sich nachstehend durch Personalausweis ausgewiesenen"

--------------------------------------------------
Note added at 4 hrs (2020-10-21 12:40:51 GMT)
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Tippfehlerkorrektur: "Die Parteien haben sich nachstehend durch Personalausweis ausgewiesen"

--------------------------------------------------
Note added at 5 hrs (2020-10-21 13:52:01 GMT)
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Sollte es um den Ausweis der Parteienvertreter gehen, so sind folgende Formulierungen laut mir vorliegender notarieller Verträge üblich:

a) Hauskauf

Vor mir dem unterzeichenden Notar XXX
erschienen heute:
1. Die von Person bekannte Frau .YYY …
2. Herr ZZZ, geb. am 11.11.1111, ausgewiesen durch PBA …

b) Landverkauf

Vor mir dem unterzeichenden Notar XXX
erschienen heute:
1) YYY, geb. 11.11.1111, handelnd in eigenem Namen … und Vollmacht von …
2) ZZZ, (geb.am 11.11.1111) , wohnhaft …
Der Erschienene zu 1) ist dem Notar persönlich bekannt,
der Erschiene zu 2) hat sich zur Gewissheit des Notars ausgewiesen durch Personalausweis ….

Aber wie gesagt, der Kontext klingt, als ob die Parteien bereits bekannt sind und nur noch im Text angezogen werden.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen lieben Dank!! Auch an alle anderen!"
+4
29 Min.

Parteien, die sich wie folgt ausgewiesen haben

wäre eine Möglichkeit, wenn danach Ausweisnummern oder ähnliches genannt werden.

In deutschen Notarverträgen steht an dieser Stelle oft "erschienen sind ... und ..., ausgewiesen durch Personalausweis Nr. ...."

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Note added at 32 Min. (2020-10-21 08:45:54 GMT)
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Es ist zwar EN/DE, aber aus "Standardvertragsmuster zum Handels- und Gesellschaftsrecht" (C. H. Beck, 2015):

Vor mir, dem unterzeichneten Notar ... mit dem Amtssitz in ... erschienen heute am ... Person 1, sich ausweisend durch Vorlage seines/ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses Nr. ...
Peer comment(s):

agree Steffen Walter : In notariell beglaubigten Verträgen/Urkunden auch oft "die Erschienenen". / Aber Hauskaufverträge u. ä. sind doch etwas sehr Irdisches ;-)
39 Min.
hihi - da muss ich immer an eine göttliche Erscheinung denken ...
agree GiselaVigy
45 Min.
danke
agree Kim Metzger
4 Stunden
danke
agree Claire Bourneton-Gerlach
6 Stunden
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