Sep 7, 2014 21:21
9 yrs ago
English term

the taking of proceedings

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
The submission to the jurisdiction of the courts referred to in clause 15.2 shall not (and shall not be construed so as to) limit the right of the Sponsor to take proceedings against the Sponsored Member in any other court of competent jurisdiction, ***nor shall the taking of proceedings in any one or more jurisdictions preclude the taking of proceedings in any other jurisdiction, whether concurrently or not***.

Passt das so:

Die Zuständigkeit der in Artikel 15.2 erwähnten Gerichte schränkt weder das Recht des Sponsors ein, Schritte gegen das Sponsored Member bei einem anderen Gericht zu unternehmen, noch wird dadurch ausgeschlossen, dass gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten Verfahren an verschiedenen Gerichtsständen eingeleitet werden [Klagen an verschiedenen Gerichtsständen angestrengt werden]. (?)
Proposed translations (German)
3 +1 Schritte unternehmen (=klagen)

Discussion

Sebastian Witte Sep 8, 2014:
noch darf diese Bestimmung entsprechend ausgelegt werden

ist eigentlich "noch darf die Unterwerfung entsprechend/in diesem Sinne ausgelegt werden".

Zumindest bis Du Dich vergewissert hast, dass § 15.2 wirklich nichts enthält außer die Unterwerfung unter die Zuständigkeit.

Solche mag angemessener als dieser Art sein, evtl.

Die Idee mit dem entsprechend ausgelegt gefällt mir gut. Ansonsten würde ich dann doch eher bei meiner Version bleiben wollen.
Olaf Reibedanz (asker) Sep 7, 2014:
Danke, Sebastian! Ich hab jetzt folgendes draus gemacht:

Die Unterwerfung unter die Zuständigkeit der in Artikel 15.2 genannten Gerichte schränkt weder das Recht des Sponsors ein, das Sponsored Member bei einem anderen Gericht zu verklagen, noch wird durch eine solche Klage ausgeschlossen, dass gleichzeitig oder zu anderen Zeitpunkten Klagen an anderen Gerichtsständen angestrengt werden können, noch darf diese Bestimmung entsprechend ausgelegt werden.

Ich weiß aber nicht, ob das wirklich besser ist als dein Vorschlag. Die Formulierung "and shall not be construed so as to" hatte ich übrigens glatt übersehen.

Proposed translations

+1
33 mins
Selected

Schritte unternehmen (=klagen)

Das wusstest Du natürlich bereits, Olaf.

Hier also die eigentliche Antwort:

Die Unterwerfung unter die Zuständigkeit der in § 15.2 in Bezug genommenen Gerichte schränkt weder das Recht des [...] ein, Schritte gegen [...] bei einem anderen zuständigen Gericht zu unternehmen, noch wird dadurch ausgeschlossen, dass gleichzeitig oder zu anderen Zeitpunkten an anderen Gerichtsständen gegen [...] geklagt/Schritte unternommen werden kann/können und ist auch nicht so auszulegen, als ob dem so wäre.

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Note added at 38 mins (2014-09-07 22:00:32 GMT)
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Zweiter Versuch, jetzt sollte es passen:

Die Unterwerfung unter die Zuständigkeit der in § 15.2 in Bezug genommenen Gerichte schränkt weder das Recht des [...] ein, Schritte gegen [...] bei einem anderen zuständigen Gericht zu unternehmen, noch wird durch Klagen [oder evtl. Verfahrenseinleitungen] dieser Art ausgeschlossen, dass gleichzeitig oder zu anderen Zeitpunkten an anderen Gerichtsständen gegen [...] geklagt/Schritte unternommen werden kann/können und Letzteres ist auch nicht dahingehend auszulegen.
Peer comment(s):

agree Bettina Rittsteuer
16 hrs
Danke, Bettina
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Nochmals danke, Sebastian!"
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