Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
il est donné copie sommaire
German translation:
Über ... wird eine zusammenfassende Abschrift erteilt
Added to glossary by
mroed
Jun 21, 2006 17:19
17 yrs ago
French term
il est donné copie sommaire
French to German
Law/Patents
Law (general)
es ist ein Ausschnitt der Zivilprozessordnung des Kantons Genf zu übersetzen, der sich mit der Kostenaufstellung (etat des depens) befasst und wie folgt lautet:
"L'état des dépens mis à la charge de l'une ou de l'autre des parties est vérifié et arrêté par le juge saisi du litige. Il est annexé à la minute du jugement.
Il est donné COPIE SOMMAIRE de l'état des dépens dans la communication du jugement prévue à l'article 148."
Mir ist nun nicht ganz klar, was mit dieser copie sommaire gemeint ist. Zusammenfassende Abschrift?
Danke für einen Tipp
"L'état des dépens mis à la charge de l'une ou de l'autre des parties est vérifié et arrêté par le juge saisi du litige. Il est annexé à la minute du jugement.
Il est donné COPIE SOMMAIRE de l'état des dépens dans la communication du jugement prévue à l'article 148."
Mir ist nun nicht ganz klar, was mit dieser copie sommaire gemeint ist. Zusammenfassende Abschrift?
Danke für einen Tipp
Proposed translations
(German)
4 +2 | Über ... wird eine zusammenfassende Abschrift erteilt | innsbruck |
Proposed translations
+2
14 hrs
Selected
Über ... wird eine zusammenfassende Abschrift erteilt
In dem Textteil gibts mehrere Probleme...
Grundsätzlich hat man's bei Übersetzungen aus der Schweiz immer schwer, da nach schweizerischem Recht jeder Kanton seine eigene Zivil- und Strafprozessordnung hat. Insofern kann es vorkommen, dass gewisse Begriffe zwar in der ganzen Schweiz verwendet werden (zumindest im französischsprachigen Teil), aber vom jeweiligen kantonalen Gesetzgeber unterschiedlich definiert wurden.
Bei "frais" und "dépens" muss man in schweizerischen Texten aufpassen, denn im Vergleich zum französischen Recht werden die Begriffe z.T. in genau umgekehrter Bedeutung verwendet. Häufig werden "frais et dépens" in französischen Texten als Kollokation gebraucht, dann sind das einfach die Prozesskosten. Aber wie gesagt, das zu übersetzen ist eigentlich nur möglich, wenn man in die Zivilprozessordnung der jeweiligen Rechtsordnung nachliest.
Nun zur Lage in Genf. Nach Art. 181 Code de procédure/GE umfassen die "dépens" die ausgelegten Kosten + eine Verfahrensentschädigung. Insofern würde ich hier für "dépens" Prozesskosten oder Kosten sagen. Wie gesagt, ansonsten wird dépens eigentlich nicht in dem Sinne verwendet, dass der Begriff die "frais exposés" oder "frais judiciaires" einschließt!
Was hier ausgedrückt wird ist Folgendes. Die Aufstellung der der einen oder anderen Partei zu Lasten gelegten Kosten wird von dem mit dem Rechtsstreit befassten Richter geprüft und festgelegt. Sie wird der Urschrift des Urteils beigefügt. [= das Original der Kostenaufstellung verbleibt bei Gericht, dort sind alle Kostenentscheidungen alle Parteien betreffend enthalten]
Im Rahmen der Urteilszustellung nach Artikel 148 wird eine zusammenfassende Abschrift der Kostenaufstellung erteilt.
[= ein zusammenfassender Auszug der Kosten, die nur Partei x oder y betreffen].
Auch möglich: Im Rahmen der Urteilszustellung nach Artikel 148 wird ein Auszug der Kostenaufstellung übermittelt.
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Note added at 14 Stunden (2006-06-22 08:19:02 GMT)
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"zur Last gelegten Kosten"
Grundsätzlich hat man's bei Übersetzungen aus der Schweiz immer schwer, da nach schweizerischem Recht jeder Kanton seine eigene Zivil- und Strafprozessordnung hat. Insofern kann es vorkommen, dass gewisse Begriffe zwar in der ganzen Schweiz verwendet werden (zumindest im französischsprachigen Teil), aber vom jeweiligen kantonalen Gesetzgeber unterschiedlich definiert wurden.
Bei "frais" und "dépens" muss man in schweizerischen Texten aufpassen, denn im Vergleich zum französischen Recht werden die Begriffe z.T. in genau umgekehrter Bedeutung verwendet. Häufig werden "frais et dépens" in französischen Texten als Kollokation gebraucht, dann sind das einfach die Prozesskosten. Aber wie gesagt, das zu übersetzen ist eigentlich nur möglich, wenn man in die Zivilprozessordnung der jeweiligen Rechtsordnung nachliest.
Nun zur Lage in Genf. Nach Art. 181 Code de procédure/GE umfassen die "dépens" die ausgelegten Kosten + eine Verfahrensentschädigung. Insofern würde ich hier für "dépens" Prozesskosten oder Kosten sagen. Wie gesagt, ansonsten wird dépens eigentlich nicht in dem Sinne verwendet, dass der Begriff die "frais exposés" oder "frais judiciaires" einschließt!
Was hier ausgedrückt wird ist Folgendes. Die Aufstellung der der einen oder anderen Partei zu Lasten gelegten Kosten wird von dem mit dem Rechtsstreit befassten Richter geprüft und festgelegt. Sie wird der Urschrift des Urteils beigefügt. [= das Original der Kostenaufstellung verbleibt bei Gericht, dort sind alle Kostenentscheidungen alle Parteien betreffend enthalten]
Im Rahmen der Urteilszustellung nach Artikel 148 wird eine zusammenfassende Abschrift der Kostenaufstellung erteilt.
[= ein zusammenfassender Auszug der Kosten, die nur Partei x oder y betreffen].
Auch möglich: Im Rahmen der Urteilszustellung nach Artikel 148 wird ein Auszug der Kostenaufstellung übermittelt.
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Note added at 14 Stunden (2006-06-22 08:19:02 GMT)
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"zur Last gelegten Kosten"
Peer comment(s):
agree |
GiselaVigy
: dank Dir für Deine Erklärungen!
22 mins
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agree |
Alfred Satter
5 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "vielen Dank für die tolle Antwort"
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