GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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21:08 Nov 8, 2006 |
Turkish to German translations [PRO] Bus/Financial - Human Resources | |||||||
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| Selected response from: Gülter Beissel Germany Local time: 23:47 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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4 +5 | Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis |
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4 +1 | Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis |
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5 | Untergebener Verhältnis |
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Discussion entries: 1 | |
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Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis Explanation: Karşılığı budur sanırım. |
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Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis Explanation: Mine, bak bakalım, belki hoşuna giden bir cümle bulursun önerilerimin içinde... Verwandte Personen dürfen unter keinen Umständen im direkten Unter- bzw. Vorgesetztenverhältnis zueinander stehen. Miteinander verwandte Personen dürfen unter keinen Umständen im direkten Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis zueinander stehen. Familienangehörige dürfen unter keinen Umständen untereinander in einem unmittelbaren Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis zueinander stehen Ein unmittelbares Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis unter Familienangehörigen ist nicht möglich. Zwischen Unter- und Vorgesetzten darf keine direkte Verwandschaft bestehen. -------------------------------------------------- Note added at 1 Stunde (2006-11-08 22:59:13 GMT) -------------------------------------------------- Hmm, birkaç öneri daha: Ein unmittelbares Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis unter Familienangehörigen wird nicht geduldet. Es ist darauf zu achten, dass zwischen Unter- und Vorgesetzten keine (direkte) Verwandschaft besteht. Bei der Einsetzung von Familienangehörigen ist darauf zu achten, dass diese in keinem unmittelbaren Mitarbeiter-Vorgesetztenverhältnis zueinander eingesetzt werden. Besteht ein Verwandtschaftgrad zwischen den Angestellten ist darauf zu achten, dass sie einander nicht direkt unterstellt, bzw. vorgesetzt sind. Bei der Personalstruktur ist darauf zu achten, dass miteinander verwandte Personen in keinem direkten Unter- bzw. Vorgesetztenverhältnis zueinander stehen. Verwandte Personen dürfen in keinem unmittelbaren Unter- und Vorgesetztenverhältnis zueinander eingesetzt werden. Zwischen direkt unterstellten Mitarbeitern und Vorgesetzten darf keine Verwandtschaft bestehen. |
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