In BaWü beeidigt - in Hamburg tätig sein? Thread poster: SSL (X)
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SSL (X) Germany Local time: 17:04 German to Russian + ...
Liebe Kollegen, ich bin in Baden-Württemberg öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Demnächst ziehe ich nach Hamburg um. Nun kann laut Hamburgischem Dolmetschergesetz "auf Antrag zum Dolmetscher und/oder Übersetzer bestellt werden, wer .. noch nicht in einem anderen Bundesland als Dolmetscher und Übersetzer allgemein vereidigt oder öffentlich bestellt oder ermächtigt worden ist". Was gerade jene Übersetzer machen sollten, die bereits in einem anderen Bundesland vereidig... See more Liebe Kollegen, ich bin in Baden-Württemberg öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Demnächst ziehe ich nach Hamburg um. Nun kann laut Hamburgischem Dolmetschergesetz "auf Antrag zum Dolmetscher und/oder Übersetzer bestellt werden, wer .. noch nicht in einem anderen Bundesland als Dolmetscher und Übersetzer allgemein vereidigt oder öffentlich bestellt oder ermächtigt worden ist". Was gerade jene Übersetzer machen sollten, die bereits in einem anderen Bundesland vereidigt sind - dazu konnte ich leider keinerlei Info finden. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit gerade so einer Umzugssituation und kann mir mit einer Auskunft helfen? Darf ich überhaupt weiterhin meinen bestehenden Titel führen und meinen alten Stempel benutzen? Oder muss ich quasi meine Beeidigungsurkunde zurückgeben und mich in HH neu vereidigen lassen? Vielen Dank! ▲ Collapse | | |
Leider nicht wirklich geregelt | Mar 16, 2015 |
Eine Vereidigung oder Ermächtigung gilt bundesweit, insofern kann man mit banden-württembergischer Vereidigung überall arbeiten und sich auf den Eid berufen, ebenso mit der Ermächtigung. Ich würde es bei der Innenbehörde (in HH zuständig: Behörde für Innen und Sport) versuchen. Die Hamburger verlangen, dass man bei Aufnahme in die Hamburger Liste auf den Eintrag in Ba-Wü verzichtet, also nur in einem Bundesland geführt wird. In BaWü gibt es keinen Stempel, der ist aber a... See more Eine Vereidigung oder Ermächtigung gilt bundesweit, insofern kann man mit banden-württembergischer Vereidigung überall arbeiten und sich auf den Eid berufen, ebenso mit der Ermächtigung. Ich würde es bei der Innenbehörde (in HH zuständig: Behörde für Innen und Sport) versuchen. Die Hamburger verlangen, dass man bei Aufnahme in die Hamburger Liste auf den Eintrag in Ba-Wü verzichtet, also nur in einem Bundesland geführt wird. In BaWü gibt es keinen Stempel, der ist aber auch nicht verboten. In Hamburg ist das geregelt: Ein Stempel ist verboten, es muss ein Siegel sein. Das bekommt man nur, wenn man in der Liste ist. Die Aufnahme in das SH-Verzeichnis dagegen ist relativ einfach, das solltest Du dann als Zweites versuchen. ▲ Collapse | | |
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