Preis für Beglaubigungen abhängig vom Volumen?
Thread poster: Conny Gritzner
Conny Gritzner
Conny Gritzner  Identity Verified
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Oct 7, 2014

Hallo. Ich wurde angefragt eine Übersetzung eines Patents zu lektorieren und zu beglaubigen. Es sind allerdings über 12.000 Wörter und ich bin mir nicht sicher, ob meine Beglaubigungspauschale (30 Euro) auch für ein Dokument dieser Größenordnung gilt. Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank!

 
Bernhard Sulzer
Bernhard Sulzer  Identity Verified
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Sollte eigentlich keinen Unterschied machen Oct 7, 2014

Conny Gritzner wrote:

Hallo. Ich wurde angefragt eine Übersetzung eines Patents zu lektorieren und zu beglaubigen. Es sind allerdings über 12.000 Wörter und ich bin mir nicht sicher, ob meine Beglaubigungspauschale (30 Euro) auch für ein Dokument dieser Größenordnung gilt. Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank!


Hallo Conny,
Ich denke nicht, dass der Preis für die Beglaubigung(spauschale) vom Volumen abhängen sollte; das sind ja zwei verschiedene Dinge, das Lektorat und die Beglaubigung. Die Beglaubigung ist ja bloß eine Bescheinigung - sollte immer der gleiche Template-Text sein, mit Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers (attestation) und (in meinem Fall für die "certification" ) der Unterschrift eines Notars. Also aus meiner US-Sicht. Allerdings sähe ich mir den Text (OT und ZT) sehr genau an, bevor ich den Preis fürs Lektorat bestimme.


 
Conny Gritzner
Conny Gritzner  Identity Verified
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Danke Bernhard Oct 7, 2014



 
Solveigdc
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doch macht einen Unterschied Feb 8, 2015

Ich würde nie eine Übersetzung beglaubigen, die ich nicht selbst übersetzt habe. Als vereidigte Übersetzer sind wir für den Inhalt der Beglaubigung verantwortlich.

In Frankreich wird vom Staat (zB bei einem Verfahren) 25€ pro Seite von 250 Wörtern bezahlt. Sind auf der Seite mehr Wörter, zählt diese einzelne Seite als 2, 3 oder mehr Seiten.
So handhaben es dann auch die meisten vereidigten Übersetzer im privaten Bereich.


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Frage falsch verstanden? Feb 8, 2015

Solveigdc wrote:

In Frankreich wird vom Staat (zB bei einem Verfahren) 25€ pro Seite von 250 Wörtern bezahlt.


Ist ja ein stolzer Preis für das Beglaubigen. Wenn dann noch das Honorar für das Übersetzen oder das Lektorieren hinzukommt ... SCNR.


 
Ahmed Soliman
Ahmed Soliman
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Ich kann nicht beglaubigen, aber .. Feb 9, 2015

Hallo,
ich bekomme viele Anfrage von verschiedenen Agenturen auch außerhalb Deutschlands, ob ich die Übersetzung für Urkunden und Zeugnisse übernehmen kann.
Also ich kann (darf) nicht beglaubigen und frage mich, wie danach weiter funktioniert..
Sparen die Agenturen damit viel Geld?
Beste Grüße
Ahmed


 
reinhard-kiel
reinhard-kiel
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Bestätigen, nicht beglaubigen Mar 16, 2015

In Deutschland können ermächtigte (in einigen Bundesländern: vereidigte, bestellte) Übersetzerinnen und Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen. Das heißt Bestätigungsvermerk. Im JVEG ist grundsätzlich geregelt, dass die Übersetzung nach Zeichen (Normzeilen) zu berechnen ist, der Beglaubigungsvermerk ist grundsätzlich anzubringen und niemals mit zu berechnen.

Beglaubigen ist etwas anderes, das dürfen nur Notare, in einigen Bundeslän
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In Deutschland können ermächtigte (in einigen Bundesländern: vereidigte, bestellte) Übersetzerinnen und Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen. Das heißt Bestätigungsvermerk. Im JVEG ist grundsätzlich geregelt, dass die Übersetzung nach Zeichen (Normzeilen) zu berechnen ist, der Beglaubigungsvermerk ist grundsätzlich anzubringen und niemals mit zu berechnen.

Beglaubigen ist etwas anderes, das dürfen nur Notare, in einigen Bundesländern auch andere.
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Sabine Reichert
Sabine Reichert  Identity Verified
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Oder bescheinigen statt bestätigen Mar 17, 2015

In manchen Bundesländern (z.B. in Brandenburg) heißt es bescheinigen statt bestätigen.

Was die Preisgestaltung betrifft: Bei bescheinigten Übersetzungen für die Justiz richtet sich der Preis nach dem JVEG. Zusätzlich zu den darin vorgesehenen Zeilenpreisen ist keine Gebühr vorgesehen. Bei bescheinigten Übersetzungen für den privaten Markt ist aber eine Gebühr (fälschlicherweise als Beglaubigungsgebühr bezeichnet) durchaus üblich.

Bestätigung/Bescheinigung
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In manchen Bundesländern (z.B. in Brandenburg) heißt es bescheinigen statt bestätigen.

Was die Preisgestaltung betrifft: Bei bescheinigten Übersetzungen für die Justiz richtet sich der Preis nach dem JVEG. Zusätzlich zu den darin vorgesehenen Zeilenpreisen ist keine Gebühr vorgesehen. Bei bescheinigten Übersetzungen für den privaten Markt ist aber eine Gebühr (fälschlicherweise als Beglaubigungsgebühr bezeichnet) durchaus üblich.

Bestätigung/Bescheinigung von Fremdübersetzungen: Sind meines Wissens in den meisten Bundesländern zulässig, die Übersetzung muss dann natürlich auf Herz und Nieren geprüft und die Prüfung entsprechend abgerechnet werden, wofür ich eine Abrechnung nach Zeiteinheiten empfehle.

Von einer Bestätigung/Bescheinigung ohne Prüfung rate ich sehr dringend ab. Du stehst für die Richtigkeit und Vollständigkeit gerade! Dass manche Ü-Agenturen meinen, ein Schnäppchen machen zu können, wenn sie Übersetzungen an nicht qualifizierte/Billig-/nicht beeidigte Übersetzer geben und sie sich dann nur gegen eine "Beglaubigungsgebühr" bestätigen/bescheinigen lassen wollen, ist ein Unding. Es gibt aber solche schwarzen Schafe. Manche lassen sich sogar von Übersetzern, die sich darauf einlassen, blanko unterschriebene/gestempelte Bögen geben, auf die sie dann selbst die Übersetzung drucken. Horror!
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