Einzelfirma in der Schweiz - darf ich Aufträge an andere Übersetzer weitergeben?
Thread poster: SimonePieren
SimonePieren
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Jan 9, 2014

Hallo
Ich bin in der Schweiz als Freelance-Übersetzerin tätig, noch ganz am Anfang meiner "Karriere". Dafür habe ich eine Einzelfirma gegründet.
Wisst ihr, ob ich Übersetzungsaufträge annehmen und an andere Übersetzer weitergeben darf? So dass diese sie ausführen, mir zurückschicken, ich lese Korrektur und schicke sie dem Auftraggeber zurück? Oder ist dies nicht erlaubt? Ich frage für den Fall, wenn ich einen Auftrag reinbekomme, bereits überlastet bin aber eine Kollegin
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Hallo
Ich bin in der Schweiz als Freelance-Übersetzerin tätig, noch ganz am Anfang meiner "Karriere". Dafür habe ich eine Einzelfirma gegründet.
Wisst ihr, ob ich Übersetzungsaufträge annehmen und an andere Übersetzer weitergeben darf? So dass diese sie ausführen, mir zurückschicken, ich lese Korrektur und schicke sie dem Auftraggeber zurück? Oder ist dies nicht erlaubt? Ich frage für den Fall, wenn ich einen Auftrag reinbekomme, bereits überlastet bin aber eine Kollegin kenne, die gerade Zeit hätte?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!



[Bearbeitet am 2014-01-09 14:56 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Den tatsächlichen Status beachten Jan 9, 2014

SimoneBaechtold wrote:

Wisst ihr, ob ich Übersetzungsaufträge annehmen und an andere Übersetzer weitergeben darf?


Warum solltest du das nicht dürfen?

Freiberufler genießen allerdings gewisse Privilegien. Wenn die Behörden dir den Freiberufler-Status nicht zubilligen, kann es also Probleme geben: Du bist nicht Freiberufler, nur weil du selbst dich so nennst. Dasselbe gilt für den Status als Selbständigerwerbende/r.

Zum Einlesen:
http://www.law-news.ch/2010/11/berufliche-selbstaendigkeit
http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/00018/01206/index.html?lang=de


 
Andy Lemminger
Andy Lemminger  Identity Verified
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Verträge beachten Jan 9, 2014

Hallo Simone,

das hängt auch davon ab, was die Verträge mit deinen Auftraggebern aussagen. Oft wird darin verboten, dass du Aufträge weitergibst.
Du solltest die Kollegen auch gut kennen, denn wenn es Schwierigkeiten gibt, bist letztendlich du selbst verantwortlich.

Viele Grüße

Andy


 
SimonePieren
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Information des Auftraggebers? Jan 15, 2014

Hallo

Danke für diese Antworten.
Natürlich bin ich als Einzelfirma bzw. Selbstständigerwerbende bei der AHV angemeldet, also am Status sollte es nicht scheitern.
Wenn ich keine Verträge mit den Auftraggebern habe, muss ich sie dann darüber informieren, wenn ich ein Mandat weitergebe? Dass sozusagen nicht ich persönlich es ausführe, sondern jemand anders? Das Mandat würde dann an mich zurückgehen für eine letzte Kontrolle und ich verschicke es dann.

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Hallo

Danke für diese Antworten.
Natürlich bin ich als Einzelfirma bzw. Selbstständigerwerbende bei der AHV angemeldet, also am Status sollte es nicht scheitern.
Wenn ich keine Verträge mit den Auftraggebern habe, muss ich sie dann darüber informieren, wenn ich ein Mandat weitergebe? Dass sozusagen nicht ich persönlich es ausführe, sondern jemand anders? Das Mandat würde dann an mich zurückgehen für eine letzte Kontrolle und ich verschicke es dann.

Vielen Dank für die Hilfe!
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Auf jeden Fall Vorsicht Jan 15, 2014

SimoneBaechtold wrote:

Natürlich bin ich als Einzelfirma bzw. Selbstständigerwerbende bei der AHV angemeldet, also am Status sollte es nicht scheitern.


Den Status bekommst du ja nicht allein durch das Melden, der richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Wie ich gesagt habe: Wie du dich nennst, ist irrelevant.

Wenn ich keine Verträge mit den Auftraggebern habe, muss ich sie dann darüber informieren, wenn ich ein Mandat weitergebe?


"Keinen Vertrag", das gibt es nicht, es existiert immer ein Vertrag, ob du willst oder nicht. Manchmal wird er nur mündlich oder sogar nur stillschweigend abgeschlossen. Ohne Vertrag hättest du ja gar kein Anrecht auf Bezahlung.

Wenn der Aspekt "Auftragsweitergabe" im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Dabei wird es ggf. den brachenüblichen Usus berücksichtigen und vielleicht auch Vertragsklauseln auseinanderbuchstabieren: "Übersetzen Sie für uns bitte" ist etwas anderes als "Liefern Sie uns bitte eine Übersetzung". Und dann gibt es ja auch noch Vertraulichkeitsklauseln, die schließen natürlich jede Weitergabe aus.

Der eigentliche Punkt ist: Wenn du ungefragt etwas weitergibst und der Auftraggeber davon erfährt (Kann er nicht? Oh doch.), ist er entweder böse oder es ist ihm egal. Das weißt du aber vorher nicht. Und selbst wenn es ihm egal ist, überlegt er sich vielleicht später bei wichtigen Texten, ob du vertrauenswürdig bist.

Überleg nicht, was du darfst. Überleg, was die andere Partei denkt und tut. Inschrift auf einem Grabstein: "Er hatte aber Vorfahrt!"


 
SimonePieren
SimonePieren
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TOPIC STARTER
Die Frage ist... Jan 21, 2014

...Gibt mir ein Auftraggeber ein Mandat per E-Mail (ein Auftraggeber, den ich schon länger kenne und mit dem ich keinen schriftlichen Vertrag habe), muss ich ihn zwingend informieren, wenn ich das Mandat an einen Kollegen weitergebe (also nicht selbst ausführe), oder nicht? Oder über die Möglichkeit?
Danke!


 
Cetacea
Cetacea  Identity Verified
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Treu und Glauben Jan 21, 2014

SimoneBaechtold wrote:
...Gibt mir ein Auftraggeber ein Mandat per E-Mail (ein Auftraggeber, den ich schon länger kenne und mit dem ich keinen schriftlichen Vertrag habe)


Wie schon von Rolf erwähnt, spielt es keine Rolle, ob ein Vertrag schriftlich vorliegt oder nicht, er besteht trotzdem. Wäre die Schriftform im Geschäftsalltag zwingend, könnten wir ohne Schriftsatz kein Stück Brot kaufen...

muss ich ihn zwingend informieren, wenn ich das Mandat an einen Kollegen weitergebe (also nicht selbst ausführe), oder nicht? Oder über die Möglichkeit?
Danke!


Da Du gegenüber Deinen Kunden als Einzelfirma bzw. Selbstständigerwerbende auftrittst und nicht als Agentur, müssen diese zwangsläufig davon ausgehen, dass Du den Auftrag ausführst, und nicht irgend jemand anders. Daher haben sie auch ein Anrecht darauf zu erfahren, wenn Du das nicht tust. Für mich gebietet das allein schon der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1 Abs. 2 ZGB). Übrigens gerade dann, wenn Dich der Auftraggeber schon länger kennt!

P.S. Hierzulande ist auch ein Vertrag per Handschlag immer noch rechtsgültig.


 


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