Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
indemnifying party vs. indemnyfied party
German translation:
die von der Haftung freistellende Partei und die von der Haftung freigestellte Partei
Added to glossary by
Thomas Hirsch
Apr 22, 2013 18:01
11 yrs ago
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English term
indemnifying party vs. indemnyfied party
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Terms and Conditions
Ich habe da im Abschnitt "Indemnity" (Schadloshaltung) der Nutzungsbedingungen eines SaaS-Anbieters die oben genannte Gegenüberstellung, die ich persönlich mit "schadlos haltender Partei" und "schadlos zu haltender Partei" übersetzen würde, da es um die Schadloshaltung gegenüber Ansprüchen Dritter geht.
In diesem Fall lese ich gegen und der Übersetzer hat "entschädigende Partei" und "zu entschädigende Partei" gewählt. Was ist denn da richtig?
Im Kontext:
The indemnifying party's obligations are conditioned upon the indemnified party: (i) giving the indemnifying party prompt written notice of any Claim for which the indemnified party is seeking indemnity...
In diesem Fall lese ich gegen und der Übersetzer hat "entschädigende Partei" und "zu entschädigende Partei" gewählt. Was ist denn da richtig?
Im Kontext:
The indemnifying party's obligations are conditioned upon the indemnified party: (i) giving the indemnifying party prompt written notice of any Claim for which the indemnified party is seeking indemnity...
Proposed translations
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28 mins
Selected
die von der Haftung freistellende Partei und die von der Haftung freigestellte Partei
"idemnify and hold harmless" ist ein typischer Begriff des Common Law. Er bedeutet, dass eine Partei das Prozessrisiko für eine andere Partei trägt. Im Deutschen wird dies mit Haftungsfreistellung wiedergegeben. "Idemnify and hold harmless" übrigens laut Black's Law Dictionary Synonyme. Sie werden manchmal einzeln, manchmal aber auch zusammen gebraucht.
Peer comment(s):
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Katja Schoone
: Doch ist es: http://www.strafverteidiger-stv.de/system/files/users/user5/... plus BGB diverse Fundstellen.
27 mins
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"schad- und klaglos halten" ist eine schlechte Übersetzung für "indemnify and hold harmless". Man findet diese Begriffe nie in originaldeutschen Texten sondern immer nur in Übersetzungen. "Klaglos" ist kein Begriff der deutschen Rechtsprache.
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agree |
Michael Eulenhaupt
: habe eben lange hin und her überlegt "indemnatio" wörtlich zwar Entschädigung/Schadloshaltung, es wird aber hier m.E. auf Haftungsfreistellung abgezielt. Google doch mal nach "Saas-Vertag" (Software as a service) und "entschädigen". Nichts zu finden!
44 mins
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Richtig sind alle, aber das ist die Antwort auf meine Frage. danke"
+1
7 mins
entschädigende Partei / entschädigte Partei
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Peer comment(s):
neutral |
Maria S. Loose, LL.M.
: Der deutsche Begriff ist Haftungsfreistellung. Es geht nicht um die Entschädigung von Ansprüchen.
17 mins
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agree |
Katja Schoone
: Das stimmt natürlich.
20 mins
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5 hrs
schadloshaltende Partei vs. schadlosgehaltene Partei
denke ich .
Discussion
Wie würdest du denn dann das "seeking indemnity" übersetzen? Für mich ist das "für die ....Entschädigung fordert".
[PDF]
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) - SCI Systems
www.scisystems.de/fileadmin/user.../AVB_SCI-Systems-GmbH.PD...
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
Falle der Vereinbarung eines SaaS-Vertrages erhält der Kunde für die Dauer des. Vertrages ... Verteidigung mitwirken sowie schadlos halten und entschädigen.
http://www.computerwoche.de/a/software-as-a-service-worauf-b...
"reasonably cooperating with the indemnifying party, at the indemnifying party's expense, in defense and settlement of such Claim." wird unten als Kontext gegeben, also
angemessene Kooperation bei der Abwehr einer Klage bzw. Beilegung einer Klage
Da passt die von der Haftung freistellende Partei gegenüber der von der Haftung freigestellten Partei doch genau, oder etwa nicht!?
Zweitens, woraus besteht denn das "Dafür-sorgen-das-kein-Schaden-entstehet"
http://www.proz.com/kudoz/english_to_german/cinema_film_tv_d...
Bundesgesetzblatt 1997 Teil II Seite 24 - Universität des Saarlandes
archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1997/19970024.2.HTML
a) die Abtretung aller Rechte und Ansprüche an die entschädigende Partei in bezug ... (2) Die entschädigende Partei hat unter allen Umständen Anspruch auf ...
(es gibt hier keine "entschädigte Partei", wie aus dem oben gelieferten Kontext schon hervorgeht, sondern nur eine schadlos zu haltende partei)