Nov 26, 2009 14:06
14 yrs ago
English term

...invoking force majeure...

English to German Law/Patents Law: Contract(s) AGBs
"Force majeure shall be such inevitable circumstances as could not have been foreseen by the contractual partner invoking force majeure at the time of signing the contract."

Mir ist nicht klar, worauf genau sich "invoking" bezieht und wie es hier übersetzt werden sollte.

Danke im Voraus!!!

Discussion

NatM (asker) Nov 27, 2009:
Ja, auch wenn ich mit diesem speziellen Vertrag so meine Schwierigkeiten habe übersetze ich ja auch schon seit Jahren Verträge und muss Derek an dieser Stelle noch einmal abschließend absolut Recht geben... Mir ist noch NIE ein Vertrag untergekommen, in dem im Deutschen an der Stelle anstatt "Höhere Gewalt" "Wegfall der Geschäftsgrundlage" gestanden hat...
Jedenfalls finde ich meine letzte Uebersetzung, d.h diejenige in dem post unter Derek's letztem post sehr gelungen. Muss mich wohl selber loben wenn es sonst keiner tut.
Derek Gill Franßen Nov 26, 2009:
Wichtig ist es m.E. nicht, aber... ...die fragliche Überschrift in den meisten Verträge heißt eher "Höhere Gewalt" (vgl., z.B., http://www.google.com/#hl=en&q=AGB "höhere Gewalt"&aq=&aqi=&... und http://www.google.com/#hl=en&q=AGB "Wegfall der Geschäftsgru... ).
'Hoehere Gewalt' sind diejenigen unvermeidlichen Umstaende, die fuer die Partei welche den Wegfall der Geschaeftsgrundlage geltend macht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zu erkennen waren.
Ja, aber es heisst ja auch nicht 'Part - invalidity' (als Ubersetzung von Teilunwirksamkeit - eine typische boiler plate Vetragsklausel) sondern 'severability'. Wenn man also einen Vertrag tippt, dann steht in der Ueberschrift nicht 'Hoehere Gewalt' sondern 'Wegfall der Geschaeftsgrundlage', so kenn ich das jedenfalls. Und es heisst eher 'geltend machen', aber 'sich berufen auf' geht auch.
Derek Gill Franßen Nov 26, 2009:
Die Kommentarfelder sind einfach zu klein... Ich glaube nämlich nicht, dass "force majeure" ohne weiteres mit "Wegfall der Geschäftsgrundlage" gleichzustellen ist. Zum einen, wie Albert auch vorschlägt, müsste dann mehr dazu kommen, und zwar "auf Grund höherer Gewalt", denn es gibt mehrer Sachverhalte, die zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen können, u.a. auch ähnliche Situationen der force majeure (vgl. http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0313.html ).
Ich sehe das so: "höhere Gewalt" ist der Grund (ein von mehreren möglichen); "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ist die Folge.
Siehe auch http://books.google.com/books?id=mdKhdcB3g_QC&pg=PT167&lpg=P... : "Compared with the doctrines of frustration and force majeure, [the Störung der Geschäftsgrundlage] has a wider scope and is more generous."

Natürlich ist das "Haarsplitterei" meinerseits--und möglicherweise von mir auch falsch verstanden--aber darum geht es ja bei der Juristerei.
Renate Radziwill-Rall Nov 26, 2009:
Höhere Gewalt Muss Grosschreibung sein
und "sich darauf berufen" stimmt
'Force majeure'/'Wegfall der Geschaeftsgrundlage' sind diejenigen unvermeidlichen Umstaende, die fuer die Partei welche den Wegfall der Geschaeftsgrundlage geltend macht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zu erkennen waren.
NatM (asker) Nov 26, 2009:
Hm, stimmt... so klingt es logisch. Danke!
Steffen Kern Nov 26, 2009:
Es geht darum, dass die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, bei Vertragsunterzeichnung nicht hat voraussehen können, dass die Umstände höherer Gewalt eintreten.
NatM (asker) Nov 26, 2009:
Vielleicht noch ein Nachtrag zu meiner Frage... wahrscheinlich fehlt mir hier das juristische Verständnis... Kann man sich denn bei der Unterzeichnung eines Vertrags auf höhere Gewalt "berufen"? Kann das wirklich das richtige Verb sein?

Proposed translations

+11
3 mins
Selected

sich auf force majeur berufen

..., d.h. die Partei, die sich darauf beruft.

--------------------------------------------------
Note added at 5 mins (2009-11-26 14:11:51 GMT)
--------------------------------------------------

Übrigens kann man "force majeure" in vielen Fällen als "höhere Gewalt" übersetzen (siehe, z.B., http://www.proz.com/kudoz/english_to_german/law:_contracts/1... ), aber ich gehe davon aus, dass du keine Probleme damit hattest.

--------------------------------------------------
Note added at 6 mins (2009-11-26 14:13:13 GMT)
--------------------------------------------------

Steffen hat natürlich Recht; es soll "force majeure" heißen... ich schrieb wohl zu schnell.

--------------------------------------------------
Note added at 8 mins (2009-11-26 14:15:21 GMT)
--------------------------------------------------

@NatM: Das macht für mich schon Sinn, denn eine der Parteien ist die Partei, die sich darauf beruft... und so würde ich es höchstwahrscheinlich formulieren, d.h. "...der sich bei der Unterzischnung darauf beruft", also nicht zweimal in einem Satz nennen.

--------------------------------------------------
Note added at 12 mins (2009-11-26 14:18:56 GMT)
--------------------------------------------------

Bah, ich erzähle nun Mist. Es geht darum, dass das Problem, was höhere Gewalt darstellt, nicht zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung won der Partei vorhersehar war, die sich später daruf beruft.
Note from asker:
Also: "Höhere Gewalt ist ein unausweichlicher Umstand, der nicht durch den Vertragspartner vorherzusehen war, der sich bei der Vertragsunterzeichnung auf höhere Gewalt berufen hat." Ergibt das denn wirklich einen Sinn? Sich bei der Vertragsunterzeichnung auf höhere Gewalt berufen???
Peer comment(s):

agree Steffen Kern : ja. allerdings noch mit einem e an majeur. oder auf Deutsch "höhere Gewalt"
1 min
Ja und ja! Ich bin mir nicht sicher, wieso ich das falsch geschrieben habe--eigentlich weiß ich es. :-/
agree Gudrun Wolfrath
2 mins
Danke, Gudrun. :)
agree Manfred Reddig : In der Tat ist besser: Höhere Gewalt
3 mins
Danke, Manfred. Ich habe meine Antwort deshalb ein wenig qualifiziert, weil die Begriffe häufig aber nicht immer inhaltsgleich sind.
agree Hans G. Liepert
3 mins
Danke, Hans. :)
agree unetz : Oops, da habe ich mal wieder zu lange getippt ... ;-)
5 mins
...und ich zu schnell (und deshalb voller Fehler). Danke, Unetz. :)
agree Monika Elisabeth Sieger
2 hrs
agree Michael Sieger
2 hrs
agree Johanna Timm, PhD : “Als Höhere Gewalt gelten solche unausweichlichen Umstände, die fűr den sich auf höhere Gewalt berufenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichung nicht vorhersehbar waren.“
4 hrs
agree Niels Stephan
17 hrs
agree Rolf Keiser : mit Steffen
18 hrs
agree Katja Schoone
19 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank! Eigentlich müsste ich Steffen und Johanna für ihre Beiträge auch Punkte geben, da das aber ja nicht geht, kriegt Derek alle 4 Punkte! "
7 mins

...(von dem Vertragspartner), der sich auf höhere Gewalt beruft ...

"invoking force majeure" ist ein eingeschobener Relativsatz, der sich auf "contractual partner" bezieht
Something went wrong...
-1
45 mins

Wegfall der geschaeftsgrundlage aufgrund hoehere Gewalt geltend machen

force majeure = wegfall der geschaeftsgrundlage (aufgrund hoeherer gewalt)

Das habe ich schon hundertmal so uebersetzt, auch fuer grosse law firms.

--------------------------------------------------
Note added at 45 mins (2009-11-26 14:52:28 GMT)
--------------------------------------------------

para 313 BGB
Note from asker:
Dietl/Lorenz: Wegfall der Geschäftsgrundlage - frustration of contract/fundamental change of circumstances underlying the contract Hat sicherlich auch etwas mit höherer Gewalt zu tun, entfernt sich aber doch mehr als nötig vom Original. Wie sagt man noch über das Übersetzen: "so nah wie möglich, so frei wie nötig". Danke trotzdem.
Peer comment(s):

neutral Derek Gill Franßen : Es geht mir nicht um die Punkte (weder vergebe ich die, noch brauche ich die unbedingt); und ich stimme zu, dass die Begriffe sehr ähnlich sind. Ich finde aber die Zufügung von "Wegfall..." nicht unbedingt angezeigt. "Frustration" wird nicht erwähnt.
15 mins
Also ich habe englisches und deutsches Recht studiert und force majeure und WGG ist genau dasselbe. Keine Ahnung warum sich Leute auf ProZ schwerun mir einen Kudos point zu geben. Uebrigens sagt niemand 'Stoerung' alle sagen 'Wegfall', beides ok.
disagree Monika Elisabeth Sieger : Derek hat völlig recht. Und Force majeure und Wegfall der Geschäftsgrundlage ist eben ganz und gar nicht dasselbe. Einfach noch einmal ein Buch über Contract Law lesen! Ich empfehle Treitel!
1 hr
danke ich habe 70% in contract law...brauche keine buchtipps. Lovells und DLA fanden meine uebesetzung passend, vielleicht ist sie auch gut genug fuer sivara - obwohl nee wahrscheinlich nicht. WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WGG UND FORCE MAJEURE?
neutral Michael Sieger : Gibt es für diese "gewagte" Übersetzung irgendwo eine zitierfähige Fundstelle?
2 hrs
gibt es ganz viele wenn du das bei google eingibst. bisher hat mir noch keiner gesagt was der unterschied zwischen WGG und force majeure ist. sivara?
Something went wrong...
Term search
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search