Ausgabenpauschalierung
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holzner
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Jul 19, 2006

Hallo!

Ich bin noch nicht lange hauptberuflicher Übersetzer, deshalb komme ich heuer zum ersten Mal über die Einkommenssteuergrenze. In Österreich hat man hier die Möglichkeit, entweder seine Betriebsausgaben pauschal auf 12 % des Bruttoeinkommens festzusetzen (egal wieviel es tatsächlich ist), oder man macht sich die Mühe und hebt sich jeden einzelnen Beleg auf und setzt damit seine Ausgaben auf herkömmlichen Weg ab. Damit man sich jedoch nicht jedes Jahr die billigere Varia
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Hallo!

Ich bin noch nicht lange hauptberuflicher Übersetzer, deshalb komme ich heuer zum ersten Mal über die Einkommenssteuergrenze. In Österreich hat man hier die Möglichkeit, entweder seine Betriebsausgaben pauschal auf 12 % des Bruttoeinkommens festzusetzen (egal wieviel es tatsächlich ist), oder man macht sich die Mühe und hebt sich jeden einzelnen Beleg auf und setzt damit seine Ausgaben auf herkömmlichen Weg ab. Damit man sich jedoch nicht jedes Jahr die billigere Variante heraussucht, ist man mit seiner Entscheidung auf 5 Jahre gebunden.

Ich arbeite ausschließlich zu Hause, es fallen also nur die üblichen Kosten eines Übersetzers an: Strom, Telefon, Internet, vielleicht ein Wörterbuch pro Jahr, usw.
Was würdet ihr mir empfehlen? Hat man als "normaler, durchschnittlicher" Übersetzer so viele absetzbare Ausgaben, dass diese 12 % der Bruttoeinnahmen (ca. 25.000 Euro) ausmachen?
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Vauwe
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Alle Ausgaben berücksichtigen Jul 19, 2006

12% wären 3000 Euro.
Neben Strom, Telefon und Wörterbuch kommen ja vielleicht auch noch Auto, Fahrten, Weiterbildung, Werbung, Versicherungen, Mobiliar des Arbeitszimmers, Steuerberater, neuer Computer, neue Software etc. als Ausgaben in Frage. Gerade als 'Anfänger' hat man evtl. noch seinen alten Computer und den alten Bildschirm, einen günstigen Schreibtischstuhl aus einem schwedischen Möbelhaus. Schnell merkt man dann, daß sich ein ergonomischer Stuhl langfristig gesundheitlich
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12% wären 3000 Euro.
Neben Strom, Telefon und Wörterbuch kommen ja vielleicht auch noch Auto, Fahrten, Weiterbildung, Werbung, Versicherungen, Mobiliar des Arbeitszimmers, Steuerberater, neuer Computer, neue Software etc. als Ausgaben in Frage. Gerade als 'Anfänger' hat man evtl. noch seinen alten Computer und den alten Bildschirm, einen günstigen Schreibtischstuhl aus einem schwedischen Möbelhaus. Schnell merkt man dann, daß sich ein ergonomischer Stuhl langfristig gesundheitlich auszahlt. Dazu ein größerer Bücherschrank für die Aktenordner, die sich ansammeln, ein neues DTP-Programm, eine Steuersoftware, ein Buchhaltungskurs, ein Proz-PowWow undsoweiterundsofort. Das kann sich schnell auf 3000 Euro pro Jahr summieren. Erfordert leider das Sammeln der Quittungen
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Stephanie Wloch
Stephanie Wloch  Identity Verified
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Auto als Übersetzer Jul 19, 2006

Vauwe wrote:
12% wären 3000 Euro.
Neben Strom, Telefon und Wörterbuch (kommen ja vielleicht auch noch Auto, Fahrten, (..)

Hallo Vauwe, du nennst ja noch ein paar interessante Aspekte, aber seit wann braucht ein Übersetzer beruflich ein Auto?

Hallo Holzner, das mit dem einen Wörterbuch pro Jahr würde ich mir noch überlegen. Ich hatte am Anfang auch viel zu wenig Wörterbücher, nur standardgemäße zweisprachige und einen kleinen Duden.
Jetzt habe ich in beiden Sprachen die größten einsprachigen Wörterbücher. Alle zweisprachigen, auch kleinere. Bildwörterbücher, Enzyklopädien bestimmter Fachgebiete. So viel Auswahl wie du im Spanischen und Italienischen habe ich leider nicht, sonst hätte ich noch viel mehr. Auch Fachliteratur, zumindest in der Zielsprache, ist nicht verkehrt. Handbuch Translation u.ä. auch hilfreich für Anfänger. Schonmal an ein Abo einer Fachzeitschrift gedacht?
Literatur kann locker einige hundert Euro jährlich kosten.

Gruß vom
Bücherwurm

[Edited at 2006-07-19 13:30]


 
Vauwe
Vauwe
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Auto? Jul 19, 2006

Hallo Tuliparola,

mußt Du nie zu Besprechungen mit Kunden? Arbeitest Du nie bei Kunden vor Ort? Fährst Du nie zu Fortbildungen? Ich schon.


 
Stephanie Wloch
Stephanie Wloch  Identity Verified
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Reisekosten na klar Jul 20, 2006

Vauwe wrote:

Hallo Tuliparola,

mußt Du nie zu Besprechungen mit Kunden?

NEIN
Arbeitest Du nie bei Kunden vor Ort?

Ganz ganz selten
Fährst Du nie zu Fortbildungen?

Natürlich. Sogar mehrmals jährlich.
Mir ist auch klar, dass man Reisekosten geltend machen kann als Ausgaben
Mir entzog sich lediglich die Anschaffung und Unterhalt eines Autos für den Beruf des Ûbersetzers. Mein Büro ist größtenteils virtuell, worüber ich auch ganz glücklich bin.
Hey, Vauwe, vielleicht mal ein Thema für ein Poll
"Wieviel Prozent der Kunden kennen Sie persönlich?"
0 Prozent
0-5 %
5-10 %
10-25 %
Ich habe natürlich auch schon Kollegen getroffen, die viel mehr Kontakt mit ihren Kunden haben, das waren dann meist mittelständische Unternehmen in einer mittelgroßen Stadt, wo Wert darauf gelegt wird, den Geschäftspartner auch mal zu sehen.


 
Erik Hansson
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Übernachtung/Verpflegung nicht vergessen Jul 20, 2006

Vauwe wrote:

Das kann sich schnell auf 3000 Euro pro Jahr summieren. Erfordert leider das Sammeln der Quittungen


Ich gebe dir recht, daß man schnell einen Betrag von EUR 3000 zusammenbekommt. Ich benutze zwar tatsächlich einen Schreibtischstuhl von einer schwedischen Möbelkette mit den vier großen Buchstaben, und der ist voll OK, aber habe trotzdem andere Ausgaben

Jetzt kann ich nicht für Österreich eine qualifizierte steuerliche Auskunft geben, aber zumindest in Deutschland kannst du Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen ansetzen, ohne daß du hierfür Belege vorweisen mußt. Das ist ja Sinn und Zweck der Pauschalisierung. Bei Auslandsreisen wird es richtig interessant, da die Beträge demensprechend höher sind (siehe Link: http://www.ihk-augsburg.de/dokumente/merkblaetter/M87097.pdf ).

Bestimmt gibt es etwas ähnliches in Österreich, oder?

Viele Grüße
Erik

**********************************
Erik Hansson ( SFÖ )
Technical translator DE-SV
Hansson Übersetzungen GmbH
Website www.hansson.de
ProZ profile http://www.proz.com/pro/21654
***********************************

[Bearbeitet am 2006-07-20 12:24]


 
ajq
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Prozentsatz? Jan 17, 2018

Servus!
Muss dieses Thema mal wieder ausgraben …

Sind zufälligerweise Österreicher/innen hier unterwegs, die ihre Ausgaben pauschalieren?
Dann würde mich nämlich interessieren, mit welchem Prozentsatz.

Mein Steuerberater hat mir bei meiner Erstberatung vor einiger Zeit 12 % angekündigt, danach beim ersten Jahresabschluss allerdings nur 6 % berechnet, mit dem Argument, dass ich in einen ähnlichen Bereich falle, wie die Tätigkeiten, die nur 6 % ver
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Servus!
Muss dieses Thema mal wieder ausgraben …

Sind zufälligerweise Österreicher/innen hier unterwegs, die ihre Ausgaben pauschalieren?
Dann würde mich nämlich interessieren, mit welchem Prozentsatz.

Mein Steuerberater hat mir bei meiner Erstberatung vor einiger Zeit 12 % angekündigt, danach beim ersten Jahresabschluss allerdings nur 6 % berechnet, mit dem Argument, dass ich in einen ähnlichen Bereich falle, wie die Tätigkeiten, die nur 6 % verrechnen dürfen.

Das wären allerdings „Einkünfte aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 [Vermögensverwaltung etc.] sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit.“

Ich übersetzte praktisch ausschließlich Inhalte von Webseiten (Mode, Reisen etc., nichts Literarisches), Software-UIs und Bedienungsanleitungen – bin also absolut nicht beratend, schriftstellerisch, vortragend, wissenschaftlich, unterrichtend oder erzieherisch tätig.
Also spricht meiner Meinung nach nichts gegen 12 % …

Hat jemand Erfahrungen?
Mit 6 % oder 12 %?
Mit oder ohne Steuerberater-Vertretung?
Vielleicht sogar Meinungen vom Finanzamt gehört?

Würd mich freuen, Erfahrungen zu hören!

Danke!!
LG,
Alex
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Mirja Maletzki
Mirja Maletzki  Identity Verified
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Meine Erfahrung Jan 18, 2018

Hallo!

Ich kann zwar nichts zu Österreich sagen, aber ich habe schon oft gesehen, dass z. B. Verwirrung darüber herrschte (bei Steuerberatern), ob Übersetzer Freiberufler oder Gewerbetreibende sind.

Rein privat in anderen Angelegenheiten mache ich auch immer wieder die Erfahrung, dass Leute keine Ahnung haben, wovon sie reden. Kleines Beispiel, ich hatte einen Schaden über 2000 Euro und der zuständige Verwalter war sich absolut sicher, dass den die Versicherung ni
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Hallo!

Ich kann zwar nichts zu Österreich sagen, aber ich habe schon oft gesehen, dass z. B. Verwirrung darüber herrschte (bei Steuerberatern), ob Übersetzer Freiberufler oder Gewerbetreibende sind.

Rein privat in anderen Angelegenheiten mache ich auch immer wieder die Erfahrung, dass Leute keine Ahnung haben, wovon sie reden. Kleines Beispiel, ich hatte einen Schaden über 2000 Euro und der zuständige Verwalter war sich absolut sicher, dass den die Versicherung nicht übernimmt. Auch ein zweiter Verwalter war sich sicher, dass ich die Kosten selber tragen muss. Ich hab aber nicht locker gelassen, sondern den Verwalter um die Telefonnummer der Versicherung gebeten, um selber nachzufragen. Und siehe da, die Versicherung hat den Schaden voll übernommen und ich musste keinen Pfenning zahlen.


Ich würde mich an deiner Stelle dahinterklemmen und genau überprüfen, ob das so stimmt (das machst du ja auch, indem du hier fragst). Vielleicht würde ich noch bei einem österreichischen Übersetzungsverband anfragen oder sogar einen zweiten Steuerberater konsultieren (hier in Deutschland sind Erstgespräche oftmals kostenlos).
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Lesen von Gesetzen ist durch nichts zu ersetzen Jan 18, 2018

Lesen wir einbfach mal per Google im Gesetz nach. https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/17

§ 17 Absatz 1 EstG ist für mich völlig ummissverständlich. Man muss nur buchstabengenau lesen und auch die Bezüge und Kommas genau beachten. 6 % gelten NUR für die dort aufgezählten Fälle, in allen anderen Fällen werden 12 % zugestanden. Es handelt sich um eine Aufzählung
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Lesen wir einbfach mal per Google im Gesetz nach. https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/17

§ 17 Absatz 1 EstG ist für mich völlig ummissverständlich. Man muss nur buchstabengenau lesen und auch die Bezüge und Kommas genau beachten. 6 % gelten NUR für die dort aufgezählten Fälle, in allen anderen Fällen werden 12 % zugestanden. Es handelt sich um eine Aufzählung aus drei Gliedern:

1. Kaufmännische oder technisch beratende Freiberufler und Gewerbetreibende
2. Personen, die unter § 22 Z2 fallen
3. Schriftsteller, Vortragende, Wissenschaftler

Die Aufzählung ist abschließend, es sind also nicht lediglich Beispiele und man darf nicht Merkmale einer der drei Gruppen mit denen einer anderen vermischen. Man muss klar zu einer der drei gehören.

Übersetzer fallen natürlich weder unter 1 noch unter 3, also bleibt nur Nummer 2.

Dolmetscher und Übersetzer sind aber ausdrücklich unter § 22 Z1 b aufgeführt, fallen also nicht unter § 22 Z2. Damit sind wir klar bei 12 %.

Einzige ungeklärte Möglichkeit, die bitte jemand anders recherchieren möchte (weil ich kein Österreicher bin, interessiert mich das Ganze ohnehin nur als Denkübung), ist, dass Übersetzer in einer Ausnahmeliste stehen, wie sie in § 17 Abs. 4 erwähnt wird. Das halte ich aber für wenig wahrscheinlich.

Ansonsten stimme ich Mirja zu. Die Falschauskünfte, die man von Steuerberatern und anderen "Profis" anderer Gebiete bekommen kann, sind oft haarsträubend falsch. Viele arbeiten einfach jahrelang nach dem Motto "Das haben wir schon immer so gemacht" bzw. "Das haben wir noch nie so gemacht". Und aus der Tatsache, dass sie damit noch keinen Ärger bekommen haben, schließen sie unlogischerweise, dass es richtig ist. Wer immer nur mit einem Publikum zu tun hat, das sehr viel weniger weiß als man selbst und das deswegen ehrfürchtig zu einem aufschaut, der entwickelt sich leicht zu einem Pseudo-Profi.
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