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Frage zu Rechnungsstellungsfristen
Thread poster: Angela Meissner
Bentext
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Erdnüsse May 29, 2009

Aniello Scognamiglio wrote:

Ein Mountainbike ist auch nicht schlecht. Auf ein Rechenbeispiel verzichte ich an dieser Stelle.


Das ist auch besser so - ich habe nämlich nachgerechnet, auch bei 5-stelligen Monatsumsätzen und einer durchschnittlich um zwei Wochen "verspäteten" Rechnungsstellung kommen nur vernachlässigbare Beträge dabei heraus. Ein Teil davon geht für mehr Papier und Tinte drauf... Auf Dein Mountain-Bike müsstest Du also lange warten oder im Baumarkt kaufen.

Davon abgesehen sind MTBs vielleicht in München noch modern, in Berlin fährt man seit Jahren Fixie.


 
Angela Meissner
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Die Beste aller Welten (man wird ja wohl noch träumen dürfen ;-)) May 29, 2009

Aniello Scognamiglio wrote:

Angela Meissner wrote:

Ach ja, das mit immer sofort eine Rechnung schreiben ist leider nicht ganz so einfach, da viele Agenturen möchten, dass man am Ende des Monats eine Rechnung für alle Leistungen zusammen erstellt.


sorry, off-topic:
Das ist in erster Linie *Verhandlungs*sache. Wer verkauft hier wem etwas? Agenturen sind Geschäftspartner, nicht Arbeitgeber. Optimal ist eine Win-Win-Situation. Agenturen arbeiten nicht aus Nächstenliebe mit Freelancern zusammen.


Ja, in der besten aller Welten schon. In meiner realen leider (noch) nicht, da sitzen oft die Agenturen am längeren Hebel, wobei ich langsam wenigsten die schlimmsten Auswüchse und Raten aussortiert habe. Und erzähle mir bitte nicht, dass ich die Einzige bin - ich weiß, dass es vielen so geht. Ich stimme Dir zu, dass das nicht gut ist, aber leider die Realität für mich und viele Kollegen, da wir alle irgendwie Geld rein bekommen müssen und da auch Bedingungen schlucken müssen, mit denen wir nicht einverstanden sind.


 
nisa_insta
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wie verhaelt es sich bei rechnungen ins nicht eu land ?? Dec 14, 2017

Astrid Elke Witte wrote:

Man muß doch keine Rechnungen bezahlen, die länger als 6 Monate später ausgestellt werden.

Das ist hier zu lesen:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html



[Edited at 2009-05-26 21:57 GMT]


..... Folgener Fall:
Dienstleistung im Januar 2017 erhalten. Rechnung kommt im Oktober 2017. Muss diese Rechnung bezahlt werden oder nicht ?


 
Rolf Keller
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Hängt davon ab, das Recht welchen Landes Anwendung finden soll Dec 15, 2017

Jedes Land hat eigene Gesetze. Wenn man länderübergreifend arbeitet, hängt es auch davon ab, welches der beiden oft unterschiedlichen Gesetzgebungen Anwendung finden sollen. Also ist deine ungenaue Frage nicht zu beantworten: Es gibt 999 Möglichkeiten. Ich habe aber noch nie gehört, dass es in irgendeinem Land vom Rechnungsdatum abhängt, ob eine Zahlungspflicht verjährt ist oder nicht.

Jedenfalls: Das mit den 6 Monaten, das du aus einer älteren Antwort zitiert hast, d
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Jedes Land hat eigene Gesetze. Wenn man länderübergreifend arbeitet, hängt es auch davon ab, welches der beiden oft unterschiedlichen Gesetzgebungen Anwendung finden sollen. Also ist deine ungenaue Frage nicht zu beantworten: Es gibt 999 Möglichkeiten. Ich habe aber noch nie gehört, dass es in irgendeinem Land vom Rechnungsdatum abhängt, ob eine Zahlungspflicht verjährt ist oder nicht.

Jedenfalls: Das mit den 6 Monaten, das du aus einer älteren Antwort zitiert hast, das stimmt auf gar keinen Fall, und es steht davon auch keine Silbe in der dort angegeben Quelle. Es könnte dort auch niemals stehen, denn es geht es ja um Verjährungsfristen, und die haben im Umsatzsteuergesetz ebensowenig etwas zu suchen wie andere Vorschriften über Zahlungsverpflichtungen. (Ich glaube auch nicht, dass das mit den 6 Monaten in irgendeinem EU-Land so ist.)
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